Montag, 18. April 2016
Während des Spieles der Oberliga Herren (OLH Nr. 212) zwischen dem BC Anhalt Dessau und dem USC Magdeburg am 10.04.2016 wurde der Spieler Marius MUTSCHLER (USC Magdeburg) wegen des Verstoßes gegen die Sportdisziplin (Schiedsrichterbeleidigung) disqualifiziert.
Gegen den o. g. Spieler wurde ein Strafgeld ausgesprochen. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Berichte und der eingeholten Informationen wird das folgende Strafgeld gemäß § 22 BVSA-SO in Verbindung mit dem BVSA „Strafenkatalog” / Punkt 22 festgesetzt:
- Strafgeld in Höhe von 25,00 €. Der Strafgeldbescheid wird durch die BVSA-Geschäftsstelle zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann unter Beachtung §§ 17 ff DBB-RO innerhalb 1 Woche nach Zugang des Bescheides gemäß § 2 BVSA-RO bei der 1. Rechtsinstanz des BVSA, Herrn Steffen Berg (Jahnstraße 3, 06667 Weißenfels), Berufung eingelegt werden. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich vorliegen. Das Rechtsmittel ist gebührenpflichtig. Der Betrag von 50,00 € (Anlage 1/Pkt. 2b BVSA-FO) ist auf das Konto des BVSA (Bank: Saalesparkasse, IBAN: DE88 8005 3762 0388 0119 40 - BIC: NOLADE21HAL) einzuzahlen. Ein bestätigter Einzahlungsbeleg ist dem Rechtsmittel beizufügen.
Carsten Straube
Vorstand Sportorganisation
PS: Dieser Eintrag ist eine Kopie der ordnungsgemäßen Veröffentlichung auf der alten Seite des BVSA und kann deshalb etwaige minimale Unterschiede aufweisen.