Spielkommission

Spielleiterentscheidung zum Spiel OLH 85

Dienstag, 15. Februar 2011

Spielleiterentscheidung zum Spiel OLH 85

 

In Auswertung des Spielberichtsbogens zum o. g. Spiel vom 05.02.2011, den dazu eingeholten Berichten und geführten Telefonaten, sowie der daraus resultierenden Klärung des Sachverhaltes, wird das Spiel HSC 96 II. – Bodfeld Baskets Oberharz  (OLH 85)  auf Spielverlust gegen beide Mannschaften entschieden  (0 Wertungs- und 0:20 Korbpunkte).

Begründung:

Sowohl die nachträgliche Eintragung des Spielers J. Gloß (HSC 96 II.) auf den Spielberichtsbogen nach der durch Unterschrift des Trainers bestätigten Vollständigkeit und Richtigkeit der namentlichen Aufstellung der Mannschaft HSC 96 II., als auch der Einsatz des Spielers Ch. Schäfer (BBO), der nicht in der namentlichen Aufstellung der Mannschaft Bodfeld Baskets Oberharz aufgeführt war, verstoßen gegen den § 34 / 1 der DBB-SO (siehe dazu auch FIBA Basketball-Regeln – Art. 7.1 + 7.2 , sowie Kampfrichterhandbuch / Aufgaben des Anschreibers / Vor dem Spiel / „Allgemeines“ - Absatz 4 + 5).

Wegen dieser Verstöße ist gemäß § 38 / 1 h  auf Spielverlust zu entscheiden. Die Wertung des Spiels erfolgt nach § 40 / 3 gegen beide am Spiel beteiligten Mannschaften.

 Jauckus / Spielleiter

 

Auszug aus DBB-SO
§ 34
1. Der Trainer muss vor Spielbeginn die Vollständigkeit und Richtigkeit der
Aufstellung seiner Mannschaft auf dem Spielbericht durch Unterschrift bestätigen.
Bis dahin nicht eingetragene Spieler sind nicht spielberechtigt.
 
§  38
1)  Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn
a)  bis g)  wie gehabt,
h)  in dieser ein im Spielbericht nicht eingetragener Spieler eingesetzt wurde,
i)   bis l)  wie gehabt.
 
§ 40
1.) Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, verlorene mit 1
Wertungspunkt gewertet.
2.) Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschieden, wird das
Spiel mit 0 Wertungspunkten und 0:20 Korbpunkten gewertet: der
Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte.
3.) Wird gegen beide Mannschaften auf Spielverlust entschieden, wird
das Spiel mit jeweils 0 Wertungs- und 0:20 Korbpunkten gewertet.
4.) Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des
Spiels weniger als zwei einsatzfähige Spieler auf dem Spielfeld zur
Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß den Offiziellen Basketball-
Regeln gewertet.
Im Jahrbuch wird zu § 40 SO nachfolgende Fußnote veröffentlicht:
Art. 21 Verlust der Spielberechtigung (weniger als zwei Spieler)
21.1 Regel
Eine Mannschaft verliert das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des Spiels dieser Mannschaft weniger als zwei einsatzfähige Spieler auf dem Spielfeld zur Verfügung stehen.
21.2 Strafe
21.2.1 Führt zum Zeitpunkt des Abbruchs die Mannschaft, zu deren Gunsten das Spiel gewertet wird, nach Punkten, bleibt das Punktergebnis bestehen. Liegt diese Mannschaft nicht in Führung, wird das Ergebnis mit zwei zu null (2 : 0) zu ihren Gunsten
gewertet. Die verlierende Mannschaft erhält einen Wertungspunkt für die Klassifizierung.
21.2.2 Bei einer Spielserie mit Hin- und Rückspiel (Heim und Auswärts) verliert eine Mannschaft diese Serie, wenn sie das erste oder das zweite Spiel gemäß diesem Artikel verloren hat.